Nach Abschluss eines Projektes wird grundsätzlich ein Pflegevertrag abgeschlossen, der individuell an Ihre Anforderungen und Ihr System angepasst ist. Damit ist in der Regel die Inanspruchnahme des Kundendienstes abgegolten. Werden zusätzliche Leistungen erbracht, die nicht durch den Pflegevertrag abgedeckt sind, so werden diese nach Aufwand berechnet.
Zuletzt aktualisiert am 30.07.2009 von Brigita Bosotin.