Ja. Alle Dokumente werden in PEGASOS revisionssicher archiviert. Das bedeutet, die eingesetzten Lösungen entsprechen den Anforderungen des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung und den Grundsätzen ordnungsmäßiger, DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS). Die Paragrafen 239 und 257 des Handelsgesetzbuches definieren die Kriterien für eine revisionssichere elektronische Archivierung. Die Abgabenordnung klärt die Anforderungen an die Aufbewahrung sowie die Prüfung von kaufmännischen Dokumenten. Und in den GoBS wird der Umgang mit digitalisierten Dokumenten in der Buchführung gereglt.
Darüber hinaus können mit dem PEGASOS Signaturdienst qualifizierte elektronische Signaturen gemäß dem Signaturgesetz erstellt und geprüft werden. Die digitale Signatur ermöglicht die rechtsverbindliche Unterschrift auf elektronischen Dokumenten. Damit sind nachträgliche Änderungen im Dokument nicht mehr möglich.
Zuletzt aktualisiert am 30.07.2009 von Brigita Bosotin.